Rechtsprechung
   VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,54594
VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287 (https://dejure.org/2010,54594)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24.02.2010 - Au 1 S 10.287 (https://dejure.org/2010,54594)
VG Augsburg, Entscheidung vom 24. Februar 2010 - Au 1 S 10.287 (https://dejure.org/2010,54594)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,54594) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versammlungsverbot; einstweiliger Rechtsschutz; Orte mit erinnerndem Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft; Thema "Bombenholocaust"; Meinungsfreiheit; Versammlungsfreiheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Versammlungsverbot zulasten eines Vereins hinsichtlich der Durchführung einer Versammlung auf einer historisch nationalsozialistsch geprägten Straße; Nutzung einer Straße als Aufmarschplatz in den Zeiten des Nationalsozialismus oder eine damalige Umbenennung eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Versammlungsverbot hat rechtlich keinen Bestand

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08

    Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Die von der Antragsgegnerin genannten Passagen der Entscheidung betreffen die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von § 130 Abs. 4 StGB als gegen eine bestimmte Meinung gerichtetes Sonderrecht (BVerfG vom 4.11.2009 Az. 1 BvR 2150/08, NJW 2010, 47 RdNrn. 64 ff.).

    Sie erlaubt dem Gesetzgeber lediglich, für Meinungsäußerungen, die eine positive Bewertung des nationalsozialistischen Regimes in ihrer geschichtlichen Realität zum Gegenstand haben, gesonderte Bestimmungen zu erlassen, die an die spezifischen Wirkungen ...de solcher Äußerungen anknüpfen und ihnen Rechnung tragen" (BVerfG vom 4.11.2009 a.a.O., RdNr. 68).

  • BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81

    Brokdorf

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Weichenstellend für Möglichkeit, eine Versammlung wegen zu erwartender Meinungsäußerungen zu verbieten ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98

    Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Weichenstellend für Möglichkeit, eine Versammlung wegen zu erwartender Meinungsäußerungen zu verbieten ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04

    Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Denn das Versammlungsrecht knüpft nicht an die Gesinnung der Versammlungsteilnehmer an, sondern dient der Abwehr unmittelbarer Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die aus konkreten Handlungen folgen (vgl. BVerfGE 111, 147).
  • BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07

    Glorifizierung von Rudolf Heß

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Eine ausdrückliche Billigung verlangt das Gesetz nicht; vielmehr reicht die konkludente Billigung aus (BVerwG vom 25.6.2008 BayVBl 2009, 50 zu § 130 Abs. 4 StGB).
  • BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91

    Versammlungsauflösung

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ).
  • BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91

    Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Weichenstellend für Möglichkeit, eine Versammlung wegen zu erwartender Meinungsäußerungen zu verbieten ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
  • BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06

    Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 26.01.2006 Az. 1 BvQ 3/06 - RdNr. 12) führt im Zusammenhang mit der früher einschlägigen Norm des § 15 Abs. 1 VersG aus: "In bloßer Nähe zu einem dem Gedenken an das nationalsozialistische Unrechtsregime und seine Opfer gewidmeten Gedenktag liegenden Terminen kommt in der Gesellschaft kein eindeutiger Sinngehalt zu, der bei Durchführung eines Aufzugs an solchen Tagen in einer Weise angegriffen wird, dass hierdurch in gleicher Weise grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt werden, wie dies für ...de an solchen Gedenktagen stattfindende Versammlungen der Fall sein kann." Auch dies spricht gegen die Annahme, der gewählte Tag könne unter die Verbotsnorm des Art. 15 Abs. 2 BayVersG gefasst werden.
  • BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08

    Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben

    Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
    Vorkommnisse bei früheren Versammlungen stellen für sich allein keine hinreichend konkrete Tatsachengrundlage für die Erwartung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dar (vgl. zuletzt BVerfG vom 7. November 2008 Az. 1 BvQ 43/08 - RdNr. 22).
  • VGH Bayern, 28.11.2008 - 10 CS 08.3140

    Demonstration in Landsberg am Lech darf - unter Beschränkungen - stattfinden

  • VG Würzburg, 13.03.2015 - W 5 S 15.205

    Versammlungsverbot; Auflagen

    Eine besondere Symbolwirkung hinsichtlich des nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregimes kommt ihm nicht zu (vgl. auch zu ähnlichen Daten VG Augsburg, B.v. 24.2.2010 - Au 1 S 10.287- juris m.w.N.; VG Karlsruhe, B.v. 20.2.2012 - 2 K 378/12 - juris).

    Die kritische Auseinandersetzung mit dem alliierten Bombenangriff auf Würzburg stellt noch keine Billigung und kein Gutheißen der Verbrechen des NS-Regimes dar (so auch in einem vergleichbaren Fall vgl. VG Augsburg, B.v. 24.2.2010 - Au 1 S 10.287- juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht