Rechtsprechung
VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Versammlungsverbot; einstweiliger Rechtsschutz; Orte mit erinnerndem Sinngehalt mit gewichtiger Symbolkraft; Thema "Bombenholocaust"; Meinungsfreiheit; Versammlungsfreiheit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Versammlungsverbot zulasten eines Vereins hinsichtlich der Durchführung einer Versammlung auf einer historisch nationalsozialistsch geprägten Straße; Nutzung einer Straße als Aufmarschplatz in den Zeiten des Nationalsozialismus oder eine damalige Umbenennung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bayern.de (Pressemitteilung)
Versammlungsverbot hat rechtlich keinen Bestand
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
- VGH Bayern, 26.02.2010 - 10 CS 10.412
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 04.11.2009 - 1 BvR 2150/08
Wunsiedel - Neufassung des Volksverhetzungstatbestands verfassungsgemäß
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Die von der Antragsgegnerin genannten Passagen der Entscheidung betreffen die verfassungsrechtliche Rechtfertigung von § 130 Abs. 4 StGB als gegen eine bestimmte Meinung gerichtetes Sonderrecht (BVerfG vom 4.11.2009 Az. 1 BvR 2150/08, NJW 2010, 47 RdNrn. 64 ff.).Sie erlaubt dem Gesetzgeber lediglich, für Meinungsäußerungen, die eine positive Bewertung des nationalsozialistischen Regimes in ihrer geschichtlichen Realität zum Gegenstand haben, gesonderte Bestimmungen zu erlassen, die an die spezifischen Wirkungen ...de solcher Äußerungen anknüpfen und ihnen Rechnung tragen" (BVerfG vom 4.11.2009 a.a.O., RdNr. 68).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ). - BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91
"Soldaten sind Mörder"
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Weichenstellend für Möglichkeit, eine Versammlung wegen zu erwartender Meinungsäußerungen zu verbieten ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ).
- BVerfG, 25.10.2005 - 1 BvR 1696/98
Stolpe - Unterlassungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Weichenstellend für Möglichkeit, eine Versammlung wegen zu erwartender Meinungsäußerungen zu verbieten ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ). - BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvQ 19/04
Inhaltsbezogenes Versammlungsverbot
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Denn das Versammlungsrecht knüpft nicht an die Gesinnung der Versammlungsteilnehmer an, sondern dient der Abwehr unmittelbarer Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, die aus konkreten Handlungen folgen (vgl. BVerfGE 111, 147). - BVerwG, 25.06.2008 - 6 C 21.07
Glorifizierung von Rudolf Heß
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Eine ausdrückliche Billigung verlangt das Gesetz nicht; vielmehr reicht die konkludente Billigung aus (BVerwG vom 25.6.2008 BayVBl 2009, 50 zu § 130 Abs. 4 StGB). - BVerfG, 01.12.1992 - 1 BvR 88/91
Versammlungsauflösung
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (vgl. BVerfGE 69, 315 ; 87, 399 ). - BVerfG, 13.02.1996 - 1 BvR 262/91
Flugblatt gegen "Humanes Sterben", Meinungsfreiheit, Deutung von Äußerungen
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Weichenstellend für Möglichkeit, eine Versammlung wegen zu erwartender Meinungsäußerungen zu verbieten ist die Erfassung des Inhalts der betreffenden Äußerung, der unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aus der Sicht eines unvoreingenommenen und verständigen Durchschnittspublikums zu ermitteln ist (vgl. allgemein BVerfGE 93, 266 ; 114, 339 ); im Falle mehrdeutiger Äußerungen ist die dem sich Äußernden günstigere Deutung zugrundezulegen (vgl. BVerfGE 93, 266 ; 94, 1 ; 114, 339 ). - BVerfG, 26.01.2006 - 1 BvQ 3/06
Demonstration in Lüneburg am 28. Januar 2006 darf stattfinden
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 26.01.2006 Az. 1 BvQ 3/06 - RdNr. 12) führt im Zusammenhang mit der früher einschlägigen Norm des § 15 Abs. 1 VersG aus: "In bloßer Nähe zu einem dem Gedenken an das nationalsozialistische Unrechtsregime und seine Opfer gewidmeten Gedenktag liegenden Terminen kommt in der Gesellschaft kein eindeutiger Sinngehalt zu, der bei Durchführung eines Aufzugs an solchen Tagen in einer Weise angegriffen wird, dass hierdurch in gleicher Weise grundlegende soziale oder ethische Anschauungen in erheblicher Weise verletzt werden, wie dies für ...de an solchen Gedenktagen stattfindende Versammlungen der Fall sein kann." Auch dies spricht gegen die Annahme, der gewählte Tag könne unter die Verbotsnorm des Art. 15 Abs. 2 BayVersG gefasst werden. - BVerfG, 07.11.2008 - 1 BvQ 43/08
Verbot der Demonstration vom 8. November 2008 in Aachen aufgehoben
Auszug aus VG Augsburg, 24.02.2010 - Au 1 S 10.287
Vorkommnisse bei früheren Versammlungen stellen für sich allein keine hinreichend konkrete Tatsachengrundlage für die Erwartung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung dar (vgl. zuletzt BVerfG vom 7. November 2008 Az. 1 BvQ 43/08 - RdNr. 22). - VGH Bayern, 28.11.2008 - 10 CS 08.3140
Demonstration in Landsberg am Lech darf - unter Beschränkungen - stattfinden
- VG Würzburg, 13.03.2015 - W 5 S 15.205
Versammlungsverbot; Auflagen
Eine besondere Symbolwirkung hinsichtlich des nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürregimes kommt ihm nicht zu (vgl. auch zu ähnlichen Daten VG Augsburg, B.v. 24.2.2010 - Au 1 S 10.287- juris m.w.N.; VG Karlsruhe, B.v. 20.2.2012 - 2 K 378/12 - juris).Die kritische Auseinandersetzung mit dem alliierten Bombenangriff auf Würzburg stellt noch keine Billigung und kein Gutheißen der Verbrechen des NS-Regimes dar (so auch in einem vergleichbaren Fall vgl. VG Augsburg, B.v. 24.2.2010 - Au 1 S 10.287- juris).